AGB FC Vaduz-Lie AG

 

I.        Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der FC Vaduz-Lie AG und ihren Kunden, insbesondere für den Erwerb von Tickets und Merchandising-Artikeln.

Sie gelten nicht, wenn Verträge nicht direkt mit der FC Vaduz-Lie AG, sondern mit einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Teilweise ausgenommen ist der Erwerb von Tickets bei See Tickets, nämlich soweit ausdrücklich die vorliegenden AGB für anwendbar erklärt werden.

 

 

II.      Erwerb von Tickets

1.       Allgemeines

Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer und exkl. Gebühren sowie Versandkosten.

Personen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind oder als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen keine Tickets erwerben. Unter Verletzung dieses Verbots bezogene Tickets werden ohne Anrecht auf Rückerstattung annulliert.

 

2.       Erwerb im FC Vaduz-Onlineshop

Die Online-Auslage von Tickets im Webshop gilt nicht als Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde gibt eine verbindliche Offerte ab, indem er für die im Warenkorb enthaltenen Produkte durch das Anklicken des entsprechenden Buttons die Bestellung auslöst. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Bestätigung der Bestellung durch die FC Vaduz-Lie AG.

Es stehen die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die FC Vaduz-Lie AG ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

 

3.       Lieferung und Gefahrenübergang

Einzeltickets werden ausschliesslich digital (zum selbständigen Ausdrucken) ausgegeben. Saisonabos werden versandkostenfrei per Post an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Liechtenstein und der Schweiz gesandt. Bei einer Lieferung ins Ausland hat der Kunde das Porto sowie alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Lieferung ins Ausland erhoben werden und/oder anfallen.

Es gilt die im Shop angegebene Lieferdauer. Eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die FC Vaduz-Lie AG aufgrund unverschuldeter Umstände, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder allen sonstigen unverschuldeten Behinderungen, nicht in der Lage ist, innert angemessener Frist zu liefern.

Die FC Vaduz-Lie AG haftet nicht für eine verspätete Zustellung. Die Lieferpflicht des FC Vaduz entfällt vollends, wenn die unverschuldete Behinderung auf unbestimmte Zeit hin andauert.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über.

Nach Erhalt der Tickets muss der Kunde diese umgehend auf Richtigkeit (Datum, Veranstaltung, Platz, Anzahl und Preis) sowie auf Mängelfreiheit prüfen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach Entdeckung der Mängel erfolgen.

Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Tickets und für die Garantie der Originalität des Tickets selbst verantwortlich.

 

4.      Eintritt in das Rheinpark Stadion

Sämtliche Tickets enthalten einen Code (Strichcode, QR-Code oder dgl.), der beim Eintritt in das Rheinpark Stadion am jeweiligen Eingang/Drehkreuz gelesen wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass dieser Code bei selbstausgedruckten Tickets in einer lesbaren Art und Weise ausgedruckt und nicht beschädigt wird.

Personen mit einem reduzierten Ticket (AHV/IV, Lehrlinge/Studenten, Jugendliche) müssen sich bei der Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Berechtigungskarte ausweisen können. Ansonsten wird der Zutritt zum Stadion verweigert. Das gilt insbesondere auch für den Familien-Sektor.

Jeder Ticketinhaber muss sich einer Eintrittskontrolle und allenfalls einer Identitätsprüfung unterziehen.

Jeder Ticketinhaber übernimmt mit dem Stadionzutritt die Pflicht, dem vor Ort zuständigen Sicherheitsdienst und/oder der Polizei die entsprechende Eintrittskarte vorzuweisen oder zur Überprüfung auszuhändigen. Bei einer Verweigerung ist die FC Vaduz-Lie AG berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, respektive die entsprechende Person aus dem Stadion zu weisen.

Das Sicherheitspersonal und/oder die Polizei ist berechtigt, Personen – auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln – daraufhin zu untersuchen, ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, und darf in diesem Zusammenhang Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse durchsuchen. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z.B. Alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende oder sich ungebührlich verhaltende Personen), dürfen das Rheinpark Stadion nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind (Stadion- oder Rayonverbot). In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Leistungen oder eine anderweitige Kompensation.

Der Besuch einer im Rheinpark Stadion durchgeführte Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Stadionzutritt unterliegt zudem der ausgehängten Stadionordnung.

Ticketinhaber sind verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der FC Vaduz-Lie AG und des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten.

Das Betreten des Spielfeldes ist in jedem Falle untersagt und kann von der FC Vaduz-Lie AG durch ein vorübergehendes oder dauerhaftes Stadionverbot geahndet werden.

Ticketinhaber sind sich bewusst und sind damit einverstanden, dass zur Gewährleistung der Sicherheit im Rheinpark Stadion gegebenenfalls Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

 

5.       Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz, weder bei Einzeltickets noch bei Saisonabos. Die FC Vaduz-Lie AG ist berechtigt, einzelne oder mehrere Teilbereiche des Stadions für gewisse Veranstaltungen/Vorstellungen zu sperren und/oder Umplatzierungen vorzunehmen, allenfalls in eine höhere oder auch tiefere Kategorie. Betroffene Kunden werden soweit möglich vorgängig, spätestens beim Stadionzutritt informiert. Eine Umplatzierung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder anderweitige Kompensation.

Es besteht keine Gewährleistung für eine einwandfreie Sicht des Ticketinhabers auf das Spielfeld. Insbesondere können Handläufe von Treppengeländern, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, die Sicht auf das Spielfeld beeinträchtigen. Bei einer Sichteinschränkung besteht kein Anspruch auf Ticketumtausch oder -rückgabe oder die Geltendmachung eines Minderpreises.

Inhabern eines Saisonabos steht zudem nur bei internationalen Qualifikationsspielen ein Vorbezugsrecht, dies gilt nicht bei internationalen Spielen, bei Heimspielen im Liechtensteiner Cup, in einem Cupfinal oder bei Freundschaftsspielen zu. Ein solches kann aber durch die FC Vaduz-Lie AG einzelfallweise für die erwähnten Spiele gewährt werden.

Soweit gesetzlich zulässig schliesst die FC Vaduz-Lie AG gegenüber dem Ticketinhaber jegliche Haftung für Schäden aus, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung widerfahren.

 

6.      Übertragbarkeit von Tickets

Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf – insbesondere über Internetauktionen – von erworbenen Tickets, ohne vorgängige Einholung einer schriftlichen Zustimmung der FC Vaduz-Lie AG, ist dem Kunden untersagt.

Dasselbe gilt für private Weiterverkäufe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ordentlichen Ticketverkaufspreis. Die FC Vaduz-Lie AG behält sich zudem das Recht vor, Kunden, die gegen die vorstehenden Bedingungen verstossen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verbieten.

Die FC Vaduz-Lie AG ist berechtigt, die Übertragbarkeit von Tickets vorübergehend auszuschliessen, insbesondere wenn aufgrund von Anordnungen des Gesetzgebers, der UEFA, des Liechtensteinischen Fussballverbands (LFV), des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) und/oder der Swiss Football League (SFL) die Identifikation von Besuchern von Spielen zwingend vorgeschrieben ist.

Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 5'000.00 geahndet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Die FC Vaduz-Lie AG übernimmt keine Verantwortung und keine Gewähr für die Gültigkeit von Tickets, die nicht über einen offiziellen Verkaufskanal erworben wurden.

 

7.       Ausfall und Verschiebung von Spielen

Aufgrund von Anordnungen des Gesetzgebers, der UEFA, des Liechtensteinischen Fussballverbands (LFV), des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) und/oder der Swiss Football League (SFL) können Spiele kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. Unabhängig vom Grund für die Verschiebung oder Absage (z.B. Terminplanänderungen, höhere Gewalt) gilt Folgendes:

·         Bei Spielverschiebungen behalten bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets automatisch ihre Gültigkeit für das Verschiebungsdatum. Es erfolgt keine Rückgabe und keine Rückvergütung.

·         Bei einer Spielabsage oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss von Zuschauern (insb. bei Geisterspielen oder in Anwendung von Gesundheitsvorschriften) besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch des Tickets, auf eine Reduktion oder Rückerstattung des Ticketpreises oder auf anderweitige Kompensation. Dasselbe gilt für Saisonabos, wenn die ursprünglich geplanten Spiele aus den genannten Gründen ganz oder teilweise nicht besucht werden können.

Eine anderslautende Handhabung steht im freien Ermessen der FC Vaduz-Lie AG. Insbesondere darf sie bei Spielabsagen oder ähnlichen Fällen Tickets zu anderen Spielen ausgeben oder Ticketpreise ganz oder teilweise zurückerstatten.

 

8.      Rückgabe und Umtausch von Tickets

Kann ein Inhaber eines Einzeltickets den Anlass aus in seiner Person liegenden Gründen nicht besuchen, sind der Umtausch und die Rückgabe von Tickets ausgeschlossen und besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Ticketpreises oder anderweitige Kompensation.

 

 

III.    Erwerb von Merchandising-Artikel

1.       Allgemeines

Die Online-Auslage von Waren im Webshop gilt nicht als Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde gibt eine verbindliche Offerte ab, indem er für die im Warenkorb enthaltenen Produkte durch das Anklicken des entsprechenden Buttons die Bestellung auslöst. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Bestätigung der Bestellung durch die FC Vaduz-Lie AG.

Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer und exkl. verkaufskanalabhängige Gebühren sowie Versandkosten.

Es stehen die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die FC Vaduz-Lie AG ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware.

 

2.       Lieferung und Gefahrenübergang

Sollen die bestellten Artikel dem Kunden zugesandt werden, trägt der Kunde die im Shop angegebenen Lieferkosten. Für Porto und Versand in Liechtenstein und der Schweiz verrechnen wir CHF 9.00. Für Porto und Versand in der EU verrechnen wir CHF 30.00 und International CHF 42.00. Ab einem Bestellwert von CHF 150.00 werden keine Porto- und Versandkosten erhoben. Der Besteller hat alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Lieferung ins Ausland erhoben werden und/oder anfallen.

Es gilt die im Shop angegebene Lieferdauer. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die FC Vaduz-Lie AG aufgrund unverschuldeter Umstände, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder allen sonstigen unverschuldeten Behinderungen, nicht in der Lage ist, innert angemessener Frist zu liefern. Die Lieferpflicht des FC Vaduz entfällt vollends, wenn die unverschuldete Behinderung auf unbestimmte Zeit hin andauert.

Eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Die FC Vaduz-Lie AG haftet nicht für eine verspätete Zustellung.

Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über. Das Risiko eines zufälligen Verlustes oder Untergangs oder einer Beschädigung der Ware auf dem Transportweg trägt somit der Kunde.

 

3.       Gewährleistung

Irrtümer, Preisänderungen oder kleine Abänderungen der Produkte sind vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu leichten farblichen Abweichungen zwischen den online angebotenen und den gelieferten Produkten kommen kann.

Der Kunde hat die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Entdeckt er Mängel, hat er diese spätestens innerhalb von acht Tagen zu rügen und die beanstandeten Artikel auf seine eigenen Kosten zu retournieren.

Beim Bestehen von Mängeln wird die FC Vaduz-Lie AG in angemessener Zeit entweder für die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung aufkommen. Gelingt dies nicht, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

Kein Umtauschrecht besteht bei Waren, die entweder nach kundenspezifischen Wünschen angefertigt wurden (z.B. Trikot mit Bedruckung) oder deren versiegelte Verpackungen vom Kunden aufgebrochen wurde oder die vom Kunden bereits getragen, benutzt, verunreinigt und/oder gewaschen wurden.

Im Fall einer Rückgabe wird nur der Betrag der Ware rückerstattet, nicht aber Porto- und Versandkosten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die FC Vaduz-Lie AG nicht zu vertreten hat (wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse).

 

 

IV.    Fast Data Betting Rights

Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.

 

 

V.      Schlussbestimmungen

1.       Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommen.

 

2.       Abweichende Abmachungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form.

 

3.       Änderungsvorbehalt

Die FC Vaduz-Lie AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorgängige Information der Mitglieder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.fcvaduz.li verfügbar und auf Anfrage in schriftlicher Form erhältlich.

 

4.      Erfüllungsort

Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Vaduz.

 

5.       Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich das Liechtensteinische Recht.

 

6.      Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz. Der FC Vaduz-Lie AG steht es jedoch frei, auch am Wohnort/Sitz des Kunden zu klagen.

 

7.       Datenschutz

Für die FC Vaduz-Lie AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die FC Vaduz-Lie AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Datenbearbeitung durch die FC Vaduz-Lie AG finden sich in der Datenschutzerklärung, welche kein Vertragsbestandteil ist.

 

 

VI.    Impressum

FC Vaduz–Lie AG
Geschäftsstelle des FC Vaduz
Rheinpark Stadion
Lettstrasse 74
Postfach 158
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
T: +423 375 18 00
www.fcvaduz.li / info(at)fcvaduz.li

 

 

Vaduz, Dezember 2022