• Geltungsbereich und Benutzung

    Der Geltungsbereich der Stadionordnung des Rheinpark Stadions ist in einem gesonderten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist separater Bestandteil der Stadionordnung.

     

    Die Stadionordnung gilt permanent im Rheinpark Stadion innerhalb des ausgewiesenen Rayons des Lageplans.

  • Zugelassener Personenkreis

    Zutritt zum Rheinpark Stadion haben nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Berechtigungsausweis. Die Stadionbesucher nehmen zur Kenntnis, dass sie mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder dem aushändigen eines Berechtigungsausweises einen Vertrag auf Gegenseitigkeit eingehen. Verletzt ein Stadionbesucher oder eine Person mit einem Berechtigungsausweis diesen Vertrag, so wird er aus dem Stadion verwiesen. Dabei hat er kein Anspruch auf Ersatz des Eintrittsgeldes.

     

    Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, haben keinen Zutritt zum Rheinpark Stadion.

     

    Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Stadion verweigert und/oder können aus dem Stadion gewiesen werden. 
     

  • Eingangskontrolle

    Jeder Besucher ist im Rahmen einer Veranstaltung beim Betreten des Rheinpark Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst des Stadions und/oder der Polizei seine Eintritts-Karte/Berechtigungsausweis oder seinen Personalausweis (ID oder Reisepass) vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Bei Weigerung ist der Kontroll- und Ordnungsdienst berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, resp. die Ausweisung der fehlbaren Person aus dem Stadion vorzunehmen.

     

    Die Besucher des Rheinpark Stadions haben sich dem festgelegten Eintrittsprozedere des Kontroll- und Ordnungsdienstes zu unterziehen.

  • Verhalten im Rheinpark Stadion

    Die Besucher haben die Anweisungen des Kontroll- und Ordnungsdienstes der Polizei und/oder des Stadionsprechers zu befolgen.

     

    Das Rheinpark Stadion ist mit Sitzplätzen und/oder Stehplätzen versehen. Die Besucher dürfen nur die Ihnen zugewiesenen Plätze einnehmen. Für den Zutritt sind ausschliesslich die dafür vorgesehenen Ein- und Zugänge zu benutzen.

     

    Aus Sicherheit, zur Abwehr von Gefahren und aus anderen Gründen können den Besuchern andere Sitzplätze als auf der Eintrittskarte vermerkt zugewiesen werden. In diesem Fall sind die Besucher verpflichtet den Anweisungen der Kontroll- und Ordnungsdienste und/oder Polizei Folge zu leisten.

     

    Alle Auf- und Abgänge (Treppen), Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt und jederzeit frei zu halten.

     

    Allgemein gilt im Rheinpark Stadion ein Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Der FC Vaduz wird unterstützt vom Swiss Olympic Programm COOL & CLEAN.

  • Verbote

    Besuchern des Rheinpark Stadions ist das Mitführen folgender Utensilien untersagt:

    • Pyrotechnische Artikel (bengalische Fackeln, Knallkörper, Petarden etc.)
    • Dosen, Glas- und PET-Flaschen, Tetra-Packungen
    • WC-Papier-Rollen
    • Drohnen
    • Jegliche Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (Schusswaffen, Messer, Schlagringe, Baseballschläger, etc.)
    • Utensilien, die als Wurfgegenstände verwendet werden können (z.B. Stifte)
    • Gassprühflaschen, Pfefferspray, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter mit gesundheitsschädigenden Gasen (ausgenommen handelsübliche Feuerzeuge)
    • Koffer, Sporttaschen, Rucksäcke, grosse Taschen (Handtaschen bis zu einer maximalen Grösse von 25x25x25cm sind erlaubt)
    • Schirme, Helme und andere sperrige Utensilien
    • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
    • Laserpointer
    • Megaphone (ausser mit vorhandener Bewilligung)
    • Videokameras und Profi-Fotoausrüstung
    • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
    • Tiere

     

    Besuchern des Rheinpark Stadions ist es untersagt: 

    • Jene für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Kamerapodeste etc. zu besteigen oder zu übersteigen
    • Das Spielfeld zu betreten
    • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören
    • Sich in Bereichen die nicht zum Publikumsbereich zählen, aufzuhalten
    • Ton- und/oder Bildaufnahmen jeglicher Art zu erstellen
    • Sich zu vermummen (im ganzen Stadion herrscht ein Vermummungsverbot)
    • Die Notdurft ausserhalb von Toiletten zu verrichten


     

  • Fahnen

    Zugelassen sind Fahnen mit einer hohlen Kunststoffstange bis 600cm Länge. Grössere Fahnen bedürfen einer Bewilligung. Die Bewilligung ist beim Veranstalter einzuholen.

     

    Nicht zugelassen sind Fahnenstangen aus Holz und Metall, grossflächige Spruch- und Propagandabänder sowie grössere Mengen Papier.
     

  • Transparente und Banner

    Transparente bzw. Banner aus Stoff, ohne festen Rahmen, sind zugelassen, sofern sie beim Aufhängen im Stadioninnern weder die freie Sicht der Zuschauer auf das Spielfeld oder auf die Bandenwerbung verdecken.

     

    Verboten ist das Mitführen von Transparenten und/oder Bannern mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politisch extremistischem Aufdruck.

  • Stadionverweis

    Aus dem Rheinpark Stadion verwiesen werden in jedem Falle Personen die:

    • Sich zu rassistischen Äusserungen oder Gesten hinreissen lassen.
    • Drogen konsumieren
    • Gegenstände werfen
    • Sich an streitigen Auseinandersetzungen beteiligen, sich aggressiv verhalten oder andere Personen beleidigen und/oder verletzten
    • Sich gegenüber Spielern, Schiedsrichtern, Funktionären oder den Kontroll- und Ordnungsdiensten unflätig verhalten
    • vorsätzlich oder fahrlässig die Anweisungen der Kontroll- und Ordnungsdienste, der Polizei und des Stadionsprechers nicht befolgen
  • Schlussbestimmung

    Besucher anerkennen mit dem Erwerb einer Eintritts- und/oder Zutrittskarte die Stadionordnung des FC Vaduz verbindlich. Die Rückgabe oder der Umtausch des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Spielabbruch und Spielausfall wird kein Ersatz geleistet. Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Videoaufnahmen

    Zur Sicherheit aller, werden innerhalb und ausserhalb des Rheinpark Stadions Videoaufnahmen gemacht.

Sicherheit 
im Rheinpark 
Stadion

 

Stadionordnung des FC Vaduz

Geltungsbereich und Benutzung

Der Geltungsbereich der Stadionordnung des Rheinpark Stadions ist in einem gesonderten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist separater Bestandteil der Stadionordnung.

 

Die Stadionordnung gilt permanent im Rheinpark Stadion innerhalb des ausgewiesenen Rayons des Lageplans.

 

Zugelassener Personenkreis

Zutritt zum Rheinpark Stadion haben nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Berechtigungsausweis. Die Stadionbesucher nehmen zur Kenntnis, dass sie mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder dem aushändigen eines Berechtigungsausweises einen Vertrag auf Gegenseitigkeit eingehen. Verletzt ein Stadionbesucher oder eine Person mit einem Berechtigungsausweis diesen Vertrag, so wird er aus dem Stadion verwiesen. Dabei hat er kein Anspruch auf Ersatz des Eintrittsgeldes.

 

Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, haben keinen Zutritt zum Rheinpark Stadion.

 

Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Stadion verweigert und/oder können aus dem Stadion gewiesen werden. 

 

Eingangskontrolle

Jeder Besucher ist im Rahmen einer Veranstaltung beim Betreten des Rheinpark Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst des Stadions und/oder der Polizei seine Eintritts-Karte/Berechtigungsausweis oder seinen Personalausweis (ID oder Reisepass) vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Bei Weigerung ist der Kontroll- und Ordnungsdienst berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, resp. die Ausweisung der fehlbaren Person aus dem Stadion vorzunehmen.

 

Die Besucher des Rheinpark Stadions haben sich dem festgelegten Eintrittsprozedere des Kontroll- und Ordnungsdienstes zu unterziehen.

 

Verhalten im Rheinpark Stadion

Die Besucher haben die Anweisungen des Kontroll- und Ordnungsdienstes der Polizei und/oder des Stadionsprechers zu befolgen.

 

Das Rheinpark Stadion ist mit Sitzplätzen und/oder Stehplätzen versehen. Die Besucher dürfen nur die Ihnen zugewiesenen Plätze einnehmen. Für den Zutritt sind ausschliesslich die dafür vorgesehenen Ein- und Zugänge zu benutzen.

 

Aus Sicherheit, zur Abwehr von Gefahren und aus anderen Gründen können den Besuchern andere Sitzplätze als auf der Eintrittskarte vermerkt zugewiesen werden. In diesem Fall sind die Besucher verpflichtet den Anweisungen der Kontroll- und Ordnungsdienste und/oder Polizei Folge zu leisten.

 

Alle Auf- und Abgänge (Treppen), Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt und jederzeit frei zu halten.

 

Allgemein gilt im Rheinpark Stadion ein Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Der FC Vaduz wird unterstützt vom Swiss Olympic Programm COOL & CLEAN.

 

Verbote

Besuchern des Rheinpark Stadions ist das Mitführen folgender Utensilien untersagt:

  • Pyrotechnische Artikel (bengalische Fackeln, Knallkörper, Petarden etc.)
  • Dosen, Glas- und PET-Flaschen, Tetra-Packungen
  • WC-Papier-Rollen
  • Drohnen
  • Jegliche Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (Schusswaffen, Messer, Schlagringe, Baseballschläger, etc.)
  • Utensilien, die als Wurfgegenstände verwendet werden können
  • Gassprühflaschen, Pfefferspray, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter mit gesundheitsschädigenden Gasen (ausgenommen handelsübliche Feuerzeuge)
  • Koffer, Sporttaschen, Rucksäcke, grosse Taschen (Handtaschen bis zu einer maximalen Grösse von 25x25x25cm sind erlaubt)
  • Schirme, Helme und andere sperrige Utensilien
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Laserpointer
  • Megaphone (ausser mit vorhandener Bewilligung)
  • Videokameras und Profi-Fotoausrüstung
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Tiere

Besuchern des Rheinpark Stadions ist es untersagt: 

  • Jene für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Kamerapodeste etc. zu besteigen oder zu übersteigen
  • Das Spielfeld zu betreten
  • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören
  • Sich in Bereichen die nicht zum Publikumsbereich zählen, aufzuhalten
  • Ton- und/oder Bildaufnahmen jeglicher Art zu erstellen
  • Sich zu vermummen (im ganzen Stadion herrscht ein Vermummungsverbot)
  • Die Notdurft ausserhalb von Toiletten zu verrichten
Fahnen

Zugelassen sind Fahnen mit einer hohlen Kunststoffstange bis 600cm Länge. Grössere Fahnen bedürfen einer Bewilligung. Die Bewilligung ist beim Veranstalter einzuholen.

 

Nicht zugelassen sind Fahnenstangen aus Holz und Metall, grossflächige Spruch- und Propagandabänder sowie grössere Mengen Papier.

 

Transparente und Banner 

Transparente bzw. Banner aus Stoff, ohne festen Rahmen, sind zugelassen, sofern sie beim Aufhängen im Stadioninnern weder die freie Sicht der Zuschauer auf das Spielfeld oder auf die Bandenwerbung verdecken.
Verboten ist das Mitführen von Transparenten und/oder Bannern mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politisch extremistischem Aufdruck.

 

Stadionverweis

Aus dem Rheinpark Stadion verwiesen werden in jedem Falle Personen die:

  • Sich zu rassistischen Äusserungen oder Gesten hinreissen lassen.
  • Drogen konsumieren
  • Gegenstände werfen
  • Sich an streitigen Auseinandersetzungen beteiligen, sich aggressiv verhalten oder andere Personen beleidigen und/oder verletzten
  • Sich gegenüber Spielern, Schiedsrichtern, Funktionären oder den Kontroll- und Ordnungsdiensten unflätig verhalten
  • vorsätzlich oder fahrlässig die Anweisungen der Kontroll- und Ordnungsdienste, der Polizei und des Stadionsprechers nicht befolgen
Schlussbestimmung

Besucher anerkennen mit dem Erwerb einer Eintritts- und/oder Zutrittskarte die Stadionordnung des FC Vaduz verbindlich. Die Rückgabe oder der Umtausch des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Spielabbruch und Spielausfall wird kein Ersatz geleistet. Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Videoaufnahmen

Zur Sicherheit aller, werden innerhalb und ausserhalb des Rheinpark Stadions Videoaufnahmen gemacht.

 

Fast Data Betting Rights

Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.